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BSG Beschluss v. - B 1 KR 34/15 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 301 Abs 2 S 2 SGB 5, Nr 8-981 OPS 2011, Nr 8-981 OPS 2007

Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz - Krankenhaus - Schlaganfallstation - 24-stündige Anwesenheit - Facharzt für Neurologie oder Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie

Leitsatz

Der Beschwerdeführer kann Divergenz auch dann geltend machen, wenn das Beschwerdegericht nach Erlass der angegriffenen Nichtzulassungsentscheidung und vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist einen Rechtssatz aufstellt, von dem die angegriffene vorinstanzliche Entscheidung entscheidungstragend abweicht (Fortentwicklung von = SozR 1500 § 160 Nr 25).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:080915BB1KR3415B0

Fundstelle(n):
TAAAH-26248

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