Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz - Krankenhaus - Schlaganfallstation - 24-stündige Anwesenheit - Facharzt für Neurologie oder Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie
Leitsatz
Der Beschwerdeführer kann Divergenz auch dann geltend machen, wenn das Beschwerdegericht nach Erlass der angegriffenen Nichtzulassungsentscheidung und vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist einen Rechtssatz aufstellt, von dem die angegriffene vorinstanzliche Entscheidung entscheidungstragend abweicht (Fortentwicklung von = SozR 1500 § 160 Nr 25).