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BSG Beschluss v. - B 11 AL 92/12 B

Gesetze: § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 97 Abs 1 SGB 3, § 9 Abs 1 SGB 9, § 33 SGB 9, § 136 SGB 9, § 137 SGB 9, SchwbWV, Art 5 UNBehRÜbk, Art 27 Abs 2 UNBehRÜbk

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Begründung der Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Teilhabe am Arbeitsleben - behinderter Mensch - keine Aufnahme in eine WfbM - Verletzung des UNBehRÜbk

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:191212BB11AL9212B0

Fundstelle(n):
HAAAH-26842

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