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BSG Urteil v. - B 14 AS 15/18 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 2 S 1 SGB 2, § 1922 Abs 1 BGB

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Zeitpunkt des Erbfalls während des Leistungsbezugs - Zufluss der Geldmittel nach Unterbrechung des Leistungsbezugs

Leitsatz

Endet aufgrund Beendigung der Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Kalendermonat der Leistungsfall zwischen Erbfall und Zufluss bereiter Mittel aus der Erbschaft, ist der Zufluss Vermögen, nicht Einkommen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:080519UB14AS1518R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 45
NJW 2019 S. 3542 Nr. 48
HAAAH-27156

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