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BGH Beschluss v. - XII ZB 432/18

Gesetze: § 139 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO

Stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung

Leitsatz

Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (im Anschluss an , BGHZ 63, 389 = NJW 1975, 928).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:120619BXIIZB432.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 9 Nr. 36
NJW-RR 2019 S. 1394 Nr. 22
UAAAH-27169

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