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BFH Beschluss v. - X B 76/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; AO § 162 Abs. 2

Fehlende Begründungstiefe einer Schätzung kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

Leitsatz

NV: Auch die griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Die hierfür erforderliche Begründung muss jedenfalls eine Plausibilitätsprüfung beinhalten. In diesem Fall führt die fehlende Begründungstiefe nicht zu einer offenkundig objektiv willkürlichen Schätzung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.280619.XB76.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 279 Nr. 9
BFH/NV 2019 S. 1113 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2020 S. 403
XAAAH-27531

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