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BVerwG Urteil v. - 4 C 2/18, 4 C 3/18

Gesetze: § 58 Abs 1 VwGO, § 2 Abs 1 RsprEinhG

Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO; Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat

Leitsatz

§ 58 Abs. 1 VwGO verlangt keine Belehrung über den Beginn der einzuhaltenden Frist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:090519U4C2.18.0

Fundstelle(n):
XAAAH-27719

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