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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1477/18

Streitig ist, ob die Klägerin als spanische Staatsangehörige mit Behinderung auf Grund ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von Leistungen der Sozialhilfe - hier Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII) in Form der Kostenübernahme für den Besuch des Arbeitsbereichs der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - ausgeschlossen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAH-27887

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