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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 4356/18

Die Klägerin macht die Übernahme von Bestattungskosten durch den Beklagten gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) geltend.

Fundstelle(n):
NAAAH-27890

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