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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SF 1441/19 EK AS

Der Kläger begehrt eine Entschädigung in Höhe von 240,95 EUR nebst Zinsen wegen der unangemessen langen Verfahrensdauer eines Vergütungsfestsetzungsverfahrens.

Fundstelle(n):
LAAAH-27895

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