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BFH Urteil v. - III R 19/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Satz 2 und Satz 3; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

Leitsatz

NV: Eine Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach Erlangung eines ersten Berufsabschlusses während einer beruflichen Weiterbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zur Weiterbildung als „Hauptsache“ anzusehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.100419.IIIR19.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1095 Nr. 10
IAAAH-28197

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