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BFH Beschluss v. - VIII B 86/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

Nichtzulassungsbeschwerde – Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Leitsatz

1. NV: Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kommt nicht in Betracht, wenn das FG ersichtlich von der Rechtsauffassung des BFH ausgegangen ist und sie seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, diese aber aus Sicht des Beschwerdeführers falsch angewendet hat.

2. NV: Außergerichtliche Verfahrenskosten, die wegen eines Antrags auf AdV eines angefochtenen Feststellungsbescheids zur Höhe eines Veräußerungsgewinns entstanden sind, stellen keine Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG dar.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.030719.VIIIB86.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1130 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 39
DAAAH-28206

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