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BFH Urteil v. - IX R 2/18

Gesetze: AO § 41 Abs. 1; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen zum eigen- und fremdgenutzten Teil; Widerruf und Aufhebung von Darlehensverträgen

Leitsatz

1. NV: Eine gesonderte Zurechnung von Darlehen zu den Anschaffungskosten des fremdvermieteten Teils eines erworbenen und im Übrigen eigengenutzten Gebäudes scheidet aus, wenn der gesamte Kaufpreis von einem Girokonto an die Veräußerer des erworbenen Gebäudes überwiesen wird und sich auf diesem Konto Eigen- und Fremdmittel vermischt haben.

2. NV: Die Aufhebung eines Darlehensvertrags mit Wirkung für die Zukunft stellt kein rückwirkendes Ereignis dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.120319.IXR2.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2213 Nr. 38
BFH/NV 2019 S. 1073 Nr. 10
EStB 2019 S. 408 Nr. 10
HFR 2019 S. 851 Nr. 10
NWB-EV 2021 S. 20 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2019 S. 720
NAAAH-28207

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