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BFH Urteil v. - V R 7/19 (V R 38/16)

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21; FahrlG § 1; FahrlG § 2 Abs. 1; FahrlG § 4; FahrlG § 10; FahrlG § 11; FahrlG § 13; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j

Fahrschulunterricht ist kein steuerfreier Schulunterricht

Leitsatz

Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL fällt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.230519.VR7.19.0

Fundstelle(n):
HFR 2019 S. 1084 Nr. 12
EAAAH-28210

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