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BVerwG Beschluss v. - 2 KSt 1/19, 2 KSt 1/19 (2 A 4/17)

Gesetze: § 3 BRKG, § 4 BRKG, § 5 JVEG, § 151 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 165 VwGO, § 173 VwGO, § 91 Abs 1 S 2 ZPO

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif; keine Beschränkung auf Sparangebote

Leitsatz

Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten in Gestalt von Fahrkarten der Deutschen Bahn im sog. "Flexpreis"-Tarif sind stets erstattungsfähig i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Die Pflicht, die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung so niedrig wie möglich zu halten, führt nicht dazu, dass der Erstattungsanspruch auf den Betrag eines eventuellen Sparangebots ("Super-Sparpreis") reduziert wäre.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:270619B2KSt1.19.0

Fundstelle(n):
QAAAH-28258

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