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FG Münster Urteil v. - 15 K 1952/15 U EFG 2019 S. 1488 Nr. 17

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchstabe a; MwStSystRL Art 98; UStG § 12 Abs 1

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze einer Kfz-Werkstatt (Meisterlehrwerkstatt)

Leitsatz

Kfz-Reparaturdienstleistungen und die Lieferung von Kfz-Ersatzteilen unterliegen generell dem Regelsteuersatz von 19 %. Es sind keine Teilmärkte innerhalb des Wettbewerbs der Kfz-Werkstätten ersichtlich, für die ein anderer als der Regelsteuersatz gilt. Der Stpfl. tritt daher in unmittelbaren Wettbewerb zu mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer und dies unabhängig davon, welcher Marktumfang (lokal, deutschland- oder EU-weit) zugrunde gelegt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1488 Nr. 17
UStB 2019 S. 268 Nr. 9
GAAAH-28270

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