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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 U 6/17

Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Parkinson\222schen Erkrankung als Berufskrankheit (BK) der Nr. 1105 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), hilfsweise als Quasi-BK gemäß § 9 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

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Fundstelle(n):
ZAAAH-28388

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