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BSG Urteil v. - B 12 KR 19/18 R

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung (sPV) auf Kapitalleistungen aus zwei Direktversicherungen streitig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:010419UB12KR1918R0

Fundstelle(n):
EAAAH-28596

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