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BFH Beschluss v. - II B 84/18

Gesetze: FGO § 116 Abs. 3; StBerG § 3a; AO § 80 Abs. 7;

Schweizer Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz

1. NV: Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, findet die Zulassung der Revision nur statt, wenn für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt.

2. NV: Es ist nicht für sich genommen völkerrechtswidrig, wenn ein Staat Regelungen für Sachverhalte trifft, die in seinem Hoheitsgebiet Rechtswirkungen auslösen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.250619.IIB84.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 344 Nr. 11
BFH/NV 2019 S. 1112 Nr. 10
DStR 2019 S. 14 Nr. 36
DAAAH-28608

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