(Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einkommenseinsatz - Einsatzgemeinschaft - Absetzung von Versicherungsbeiträgen - Kfz-Haftpflichtversicherung - Einsatz von Einkommen über der Einkommensgrenze - Anwendbarkeit des § 87 Abs 3 SGB 12 - Möglichkeit zur Verteilung der Belastung auf mehrere Monate)
Leitsatz
Dem Bestattungspflichtigen kann auch die Tragung solcher Bestattungskosten zumutbar sein, die er mit dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nicht vollständig im Monat ihrer Fälligkeit bezahlen kann.