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BSG Urteil v. - B 8 SO 10/18 R

Gesetze: § 74 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12, § 82 Abs 2 Nr 3 SGB 12, § 82 Abs 3 S 3 SGB 12, § 85 Abs 1 SGB 12, § 87 Abs 1 S 1 SGB 12, § 87 Abs 3 SGB 12

(Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einkommenseinsatz - Einsatzgemeinschaft - Absetzung von Versicherungsbeiträgen - Kfz-Haftpflichtversicherung - Einsatz von Einkommen über der Einkommensgrenze - Anwendbarkeit des § 87 Abs 3 SGB 12 - Möglichkeit zur Verteilung der Belastung auf mehrere Monate)

Leitsatz

Dem Bestattungspflichtigen kann auch die Tragung solcher Bestattungskosten zumutbar sein, die er mit dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nicht vollständig im Monat ihrer Fälligkeit bezahlen kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:040419UB8SO1018R0

Fundstelle(n):
RAAAH-28800

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