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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 4682/16

Der Kläger wendet sich gegen eine Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 34.528,48 EUR, betreffend eine Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) im Zeitraum vom 23.03.2010 bis 10.11.2011.

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Fundstelle(n):
TAAAH-28928

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