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BGH Urteil v. - I ZR 272/15

Gesetze: Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 43/2000, Art 2 Abs 2 Buchst b EGRL 43/2000, Art 3 Abs 1 Buchst g EGRL 43/2000, § 2 Abs 1 Nr 7 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 19 Abs 1 Nr 1 AGG, § 19 Abs 2 AGG, § 21 Abs 1 AGG, § 21 Abs 2 AGG

Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten: Benachteiligungskontrolle bei der Auswahlentscheidung; Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft

Leitsatz

1. Die Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten erfordert eine Auswahlentscheidung, bei der die persönlichen Umstände der Bewerber im Vordergrund stehen, und unterfällt daher nicht § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG.

2. Wird die Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland an die Teilnahmevoraussetzung des in Deutschland erworbenen Ersten Juristischen Staatsexamens geknüpft, stellt dies keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:250419UIZR272.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 852 Nr. 12
PAAAH-29051

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