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BGH Urteil v. - VI ZR 494/17

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 3 S 1 Nr 3 StUG, § 37 Abs 1 Nr 5 StUG, § 23 KunstUrhG

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in einer von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik herausgegebenen Studie: Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs; Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns; Person der Zeitgeschichte

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Äußerungen in einer Studie, die von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen seines gesetzlichen Forschungs- und Unterrichtungsauftrages herausgegeben worden ist.

2. Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns.

3. Zur "Person der Zeitgeschichte" gemäß § 32 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StUG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:020719UVIZR494.17.0

Fundstelle(n):
ZAAAH-29052

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