Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in einer von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik herausgegebenen Studie: Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs; Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns; Person der Zeitgeschichte
Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Äußerungen in einer Studie, die von dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen seines gesetzlichen Forschungs- und Unterrichtungsauftrages herausgegeben worden ist.
2. Zu den Voraussetzungen rechtmäßigen staatlichen Informationshandelns.
3. Zur "Person der Zeitgeschichte" gemäß § 32 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StUG.