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BGH Urteil v. - AnwZ (Brfg) 31/17

Gesetze: § 7 Nr 8 BRAO, § 32 Abs 1 S 1 BRAO, § 46 Abs 2 BRAO, § 46 Abs 3 BRAO, § 46 Abs 4 BRAO, § 46a BRAO, § 37 Abs 1 VwVfG

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Hinreichende Bestimmtheit eines Bescheids zur Zulassung eines Syndikusanwalts; Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Zulassungsversagungsgrund

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit der Zulassung der Beigeladenen als Syndikusrechtsanwältin. Die Beigeladene ist im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwältin zugelassen. Seit dem 16. Juni 2006 ist sie im Rechtsamt des Landkreises D.             tätig. Mit Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom 21. Januar 2016 wurden ihr die Aufgaben einer Syndikusrechtsanwältin zugewiesen. Am 14. März 2016 beantragte sie die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin. Die Klägerin wurde angehört und trat dem Antrag entgegen. Mit Bescheid der Beklagten vom 6. Oktober 2016 wurde die Beigeladene für ihre näher bezeichnete Tätigkeit beim Landkreis als Syndikusrechtsanwältin zugelassen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:060519UANWZ.BRFG.31.17.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2019 S. 879 Nr. 14
IAAAH-29062

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