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BVerwG Beschluss v. - 3 B 7/18

Gesetze: § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO, § 5 Abs 2 S 1 BÄO

Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit

Leitsatz

Der Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist nur gerechtfertigt, wenn er im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zur Abwehr einer Gefahr für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient weiterhin erforderlich ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:310719B3B7.18.0

Fundstelle(n):
SAAAH-29089

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