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BAG Urteil v. - 2 AZR 574/18

Gesetze: § 61a Abs 3 ArbGG, § 64 Abs 6 S 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 520 Abs 3 ZPO, § 529 Abs 1 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO

Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Leitsatz

Begründet der Berufungskläger seine Berufung ausschließlich mit neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln, hat er diese zu bezeichnen und grundsätzlich darzulegen, warum sie das angefochtene Urteil im Ergebnis infrage stellen sollen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:210519.U.2AZR574.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 39
GAAAH-29362

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