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BGH Urteil v. - IX ZR 259/18

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO vom , § 143 Abs 1 InsO vom

(Insolvenzanfechtung von Erstattungsleistungen einer Sozialkasse)

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Eigenantrag vom 8. Februar 2013 am 1. März 2013 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.              GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Schuldnerin betrieb ein Sägewerk sowie einen Groß- und Einzelhandel mit Holzprodukten und Einrichtungsgegenständen. Der Beklagte, ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Ihm obliegt nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in der jeweils gültigen Fassung der Einzug der monatlichen Sozialkassenbeiträge. Bei ausgeglichenem Beitragskonto haben die beteiligten Unternehmen Anspruch auf Erstattung der von ihnen an ihre Arbeitnehmer ausgezahlten Urlaubsvergütung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:180719UIXZR259.18.0

Fundstelle(n):
OAAAH-29368

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