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LAG Köln Beschluss v. - 9 Ta 31/19

Leitsatz

Leitsatz:

Wird ein Projektdienstleister im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (PC, Telefon, E-Mail-Adresse, Visitenkarte) tätig, ohne dass von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2019 S. 2552
CAAAH-29427

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