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BSG Urteil v. - B 11 AL 14/18 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 159 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3 vom , § 159 Abs 4 S 1 SGB 3 vom

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung - Nichtbewerbung nach mehreren Vermittlungsvorschlägen - keine ausreichend konkreten Rechtsfolgenbelehrungen - keine Angabe der unmittelbaren und konkreten Auswirkung der Weigerung ohne wichtigen Grund - Individualisierung

Leitsatz

Der Eintritt einer zweiten und dritten Sperrzeit bei Arbeitsablehnung mit einer Dauer von sechs oder zwölf Wochen setzt voraus, dass der Arbeitslose vorab über die jeweiligen individuellen leistungsrechtlichen Folgen der jeweiligen Pflichtverletzung belehrt worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:270619UB11AL1418R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 49
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2019 S. 2481
MAAAH-29480

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