Gesetze: § 159 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 159 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3 vom , § 159 Abs 4 S 1 SGB 3 vom
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung - Nichtbewerbung nach mehreren Vermittlungsvorschlägen - keine ausreichend konkreten Rechtsfolgenbelehrungen - keine Angabe der unmittelbaren und konkreten Auswirkung der Weigerung ohne wichtigen Grund - Individualisierung
Leitsatz
Der Eintritt einer zweiten und dritten Sperrzeit bei Arbeitsablehnung mit einer Dauer von sechs oder zwölf Wochen setzt voraus, dass der Arbeitslose vorab über die jeweiligen individuellen leistungsrechtlichen Folgen der jeweiligen Pflichtverletzung belehrt worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:270619UB11AL1418R0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 10 Nr. 49 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2019 S. 2481 MAAAH-29480