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BFH Beschluss v. - XI B 15/19

Gesetze: UStG § 14c Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; FGO § 69 Abs. 3; AO § 163; AO § 227; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g;

AdV; Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers; keine Berichtigung von Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige nicht auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen hat

Leitsatz

1. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Steuerausweis in einer Rechnung nicht i.S. von § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG „unrichtig“ ist, wenn der betreffende Umsatz zwar nach dem Unionsrecht steuerbefreit ist, der Steuerpflichtige sich jedoch nicht mit Erfolg darauf beruft.

2. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Berufen auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht nicht mehr möglich ist, wenn eine Änderung der betreffenden Steuerfestsetzung nach den §§ 172 ff. AO ausscheidet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:BA.310719.XIB15.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1259 Nr. 11
DStR 2019 S. 10 Nr. 51
KÖSDI 2019 S. 21518 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2020 S. 246
UStB 2019 S. 299 Nr. 10
YAAAH-29625

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