Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren Miterben - Keine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen Bescheids
Leitsatz
1. NV: Einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten.
2. NV: Ein nichtiger Bescheid wahrt die Festsetzungsfrist nicht. Eine Ablaufhemmung kann sich daher nicht aus der Anfechtung eines solchen Bescheids ergeben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:U.260619.IIR58.15.0
Fundstelle(n): AO-StB 2019 S. 330 Nr. 11 BFH/NV 2019 S. 1222 Nr. 11 ErbStB 2019 S. 281 Nr. 10 HFR 2019 S. 1030 Nr. 12 NJW 2019 S. 2960 Nr. 40 NWB-EV 2019 S. 359 Nr. 10 UVR 2020 S. 335 Nr. 11 SAAAH-29627