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BFH Urteil v. - III R 5/18

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 1, Satz 2; BewG § 68;

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz

NV: Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen (hier: Autohaus mit Lackierkabinen) verpachtet. Dies gilt auch dann, wenn auf die Betriebsvorrichtungen nur ein geringer Teil der Pacht entfällt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.110419.IIIR5.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1248 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2019 S. 2765
CAAAH-29628

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