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BFH Urteil v. - III R 6/18

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 1, Satz 2; BewG § 68;

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz

NV: Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen (hier: Autohaus mit Portalwaschanlage, Hebebühnen, Druckluft-Kältetrockner und Werbeturm) vermietet. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen nur einen geringen Teil des Anlagevermögens ausmachen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.110419.IIIR6.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1250 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2019 S. 2765
MAAAH-29629

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