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BFH Beschluss v. - VIII B 146/18

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Klagebefugnis bei Verschmelzung der Personen- auf eine Kapitalgesellschaft und negativem Feststellungsbescheid

Leitsatz

1. NV: Die Klagebefugnis einer Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über, wenn diese auf eine Kapitalgesellschaft verschmolzen wird.

2. NV: Gegenüber einem negativen Feststellungsbescheid, mit dem die Feststellung inländischer Einkünfte einer Personengesellschaft in Ermangelung des Vorliegens einer Mitunternehmerschaft abgelehnt wird, sind sämtliche Gesellschafter auch ohne die Beschränkung des § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.130619.VIIIB146.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 299 Nr. 10
BFH/NV 2019 S. 1234 Nr. 11
TAAAH-29631

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