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BFH Beschluss v. - VIII B 51/19

Gesetze: FGO § 78 Abs. 3 Satz 1;

Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

Leitsatz

1. NV: Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO.

2. NV: In Ausnahmefällen kann der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Waffengleichheit einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.040719.VIIIB51.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 302 Nr. 10
BB 2020 S. 2268 Nr. 41
BFH/NV 2019 S. 1235 Nr. 11
DStR 2019 S. 2383 Nr. 45
DStRE 2020 S. 958 Nr. 15
HFR 2019 S. 975 Nr. 11
DAAAH-29632

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