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BGH Urteil v. - I ZR 150/18

Gesetze: § 17 Abs 1 UrhG, § 17 Abs 2 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 97a Abs 2 UrhG, § 97a Abs 3 UrhG, § 15 Abs 2 RVG

Rechtsanwaltskosten bei Urheberrechtsverletzungen: Behandlung von Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Vertriebs von Vervielfältigungsstücken gegenüber unterschiedlichen Unternehmen oder Personen - Der Novembermann

Leitsatz

Der Novembermann

Lässt der Rechtsinhaber gegenüber unterschiedlichen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Unternehmen oder Personen in engem zeitlichem Zusammenhang getrennte, im Wesentlichen gleichlautende Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Vertriebs von Vervielfältigungsstücken derselben Werke aussprechen, die aus derselben Quelle stammen, so können diese Abmahnungen eine Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG darstellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:060619UIZR150.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 9 Nr. 38
ZIP 2020 S. 242 Nr. 5
YAAAH-29745

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