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BGH Urteil v. - I ZR 151/18

Gesetze: § 17 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 97a Abs 2 S 1 UrhG, § 97a Abs 3 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 RVG

Rechtsanwaltskosten bei Urheberrechtsverletzungen: An verschiedene Vertriebsunternehmen gerichtete Abmahnung als eine gebührenrechtliche Angelegenheit

Tatbestand

Die Klägerin ist eine in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gefasste Rechtsanwaltskanzlei. Sie nimmt die Beklagte, die im Internet Waren vertreibt, aus abgetretenem Recht der Frau D.       auf Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten und Schadensersatz in Anspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:060619UIZR151.18.0

Fundstelle(n):
BAAAH-29757

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