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BVerwG Urteil v. - 2 C 19/18

Tatbestand

Der Kläger ist Professor der Besoldungsgruppe W 2 im Dienst der beklagten Universität. Er hat sich mit Widerspruch, Klage und Berufung erfolglos dagegen gewandt, dass ihm nach der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Reform der Hochschullehrerbesoldung in Nordrhein-Westfalen die mit der Umstellung des Systems der Professorenbesoldung verbundene Grundgehaltserhöhung wegen der teilweisen Anrechnung seiner Leistungsbezüge nicht vollständig zugutekam.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:060619U2C19.18.0

Fundstelle(n):
AAAAH-30011

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