Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der Professorenbesoldung
Leitsatz
1. Im Rahmen der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung ( - BVerfGE 130, 263) erforderlich gewordenen Neuregelung der Professorenbesoldung bestand auch für eine vollständige Anrechnung der Grundgehaltserhöhung auf bestehende Leistungsbezüge ein hinreichender sachlicher Grund (Fortschreibung von 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375).
2. Die prozeduralen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für das Gesetzgebungsverfahren ( - BVerfGE 130, 263 <301>) gelten nur für alimentative, nicht aber für additive Besoldungselemente und damit nicht für Leistungsbezüge oder Leistungsbezüge betreffende Anrechnungsregelungen.