Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Karlsruhe - S 7368

Genehmigung und Widerruf der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

1. Genehmigung

Eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann nur auf Antrag gewährt werden (§ 20 Satz 1 UStG). Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist an keine Form gebunden und kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen USt-Jahressteuerfestsetzung erfolgen (Abschn. 20.1 Abs. 1 UStAE). Ein konkludenter Antrag kann auch mit Abgabe von USt-Voranmeldungen (, BFH/NV 2011, 1406) oder einer USt-Jahreserklärung (, BStBl II 2018 S. 611) gestellt werden, wenn hieraus eindeutig zu entnehmen ist, dass die Umsätze auf der Grundlage der Ist-Einnahmen erklärt worden sind.

Versteuert der Unternehmer ohne förmliche Genehmigung nach vereinnahmten Entgelten, ist ein nachträglicher Antrag anzuregen, wenn die Voraussetzungen des § 20 UStG vorliegen. In die Genehmigung können auch Besteuerungszeiträume einbezogen werden, die dem Kalenderjahr der Antragstellung vorangehen, soweit die betreffenden Steuerfestsetzungen noch nicht formell bestandkräftig sind.

Die Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten soll der Vereinfachung der Besteuerung dienen, nicht aber dazu, das Steueraufkommen etwa dadurch...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank