Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach Absprache mit dem Krankenhaus konsiliarärztliche Leistungen erbringt - Abgrenzung - selbstständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - Berufs- und Vertragsfreiheit
Leitsatz
1. Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses sowie die Regelungen über die Erbringung und Vergütung von Krankenhausleistungen, zur Qualitätssicherung im Krankenhaus und zum Patientenschutz haben keine zwingende übergeordnete Wirkung hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status von im Krankenhaus tätigen sogenannten Honorarärzten, sind jedoch bei der Gewichtung der Indizien zur Statusbeurteilung zu berücksichtigen.
2. Da diese regulatorischen Rahmenbedingungen im Regelfall die Eingliederung ärztlichen Krankenhauspersonals in die Organisations- und Weisungsstruktur des Krankenhauses mit sich bringen, müssen für die nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gewichtige Indizien bestehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:040619UB12R1118R0
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 24 DStR 2019 S. 2429 Nr. 46 DStR 2020 S. 558 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2019 S. 1802 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2019 S. 608 YAAAH-30094