Abweichen von der Höchstmaßnahme bei Zugänglichmachen von Kinderpornographie
Leitsatz
1. Ist eine außerdienstliche Pflichtverletzung eines Soldaten strafrechtlich bereits verjährt, spricht dies in disziplinarrechtlicher Hinsicht regelmäßig für einen minderschweren Fall.
2. Bei alkoholbedingter Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nach § 21 StGB ist regelmäßig auf eine mildere Maßnahme zu erkennen, wenn dem Alkoholkonsum eine Suchterkrankung zugrunde liegt.