Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse
Leitsatz
1. NV: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons.
2. NV: Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht.
3. NV: Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:B.080819.XB117.18.0
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 185 Nr. 6 BBK-Kurznachricht Nr. 19/2019 S. 906 BFH/NV 2019 S. 1219 Nr. 11 DStZ 2019 S. 722 Nr. 20 HFR 2020 S. 325 Nr. 4 KoR 2020 S. 51 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2019 S. 2910 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2020 S. 77 KAAAH-30132