Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 69/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2;

Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung)

Leitsatz

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.220519.IIIR69.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 1231 Nr. 11
DStR 2019 S. 8 Nr. 37
DStZ 2019 S. 821 Nr. 22
UAAAH-30133

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank