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OFD Frankfurt/M. - S 2230 A - 010 - St 21

Ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz

1. Inanspruchnahme für den Bau und den Betrieb von Erdöl-, Erdgas-, Hochspannungs- und Wasserleitungen sowie die Errichtung von Pump- und Trafostationen

1.1 Allgemeines

Die Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichem (luf) Grundbesitz für den Bau von Erdöl-, Erdgas-, Hochspannungs- und Wasserleitungen sowie der Errichtung von Pump- und Trafostationen (z.B. Wert des Nutzungsentgangs, Randschadenentschädigung, Überspannungsentschädigung) sind unabhängig von der Sicherung der Rechte durch Grunddienstbarkeiten Betriebseinnahmen. Es handelt sich in der Regel um Nutzungsentgelte/- vergütungen für die Gebrauchsüberlassung des Grund und Bodens und damit wirtschaftlich gesehen um Pacht. Es handelt sich insoweit nicht um eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen (vgl. , BStBl 1994 II S. 640). Soweit die Entschädigung auf eine objektiv feststellbare Wertminderung des Grund und Bodens oder auf Wirtschaftserschwernisse entfällt, ist die Gesamtentschädigung aufzuteilen und gesondert zu beurteilen. Als Wertminderung des Grund und Bodens gilt nach neuerer BFH-Recht...BStBl 2018 II S. 759

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