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BSG Urteil v. - B 12 R 20/18 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Arzt für das von der zu 1. beigeladenen GmbH betriebene Klinikum vom 16.1. bis zum 17.2.2012 aufgrund einer Beschäftigung der Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:040619UB12R2018R0

Fundstelle(n):
LAAAH-30444

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