Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Voraussetzungen für den Ersatz entgangener Anlagezinsen und für die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten
Leitsatz
1. Zur ordnungsgemäßen Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds und der diesbezüglichen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast.
2. Verlangt der Anleger den Ersatz entgangener Anlagezinsen, so muss er darlegen, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich alternativ entschieden hätte (Bestätigung von Senat, Urteil vom - III ZR 176/18, WM 2019, 1203, 1207 Rn. 30 und Anschluss an , NJW 2012, 2266 Rn. 13).