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BGH Beschluss v. - V ZB 27/18

Gesetze: § 104 ZPO, § 161 ZVG

Befugnisse eines Zwangsverwalters nach Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses

Leitsatz

Enthält ein vollstreckbarer Titel eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Zwangsverwalters, ist der Zwangsverwalter in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren ohne weiteres (aktiv oder passiv) prozessführungsbefugt, und zwar auch dann, wenn die Zwangsverwaltung vor Einleitung des Rechtsstreits, während des laufenden Prozesses oder nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens aufgehoben worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:270619BVZB27.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 3651 Nr. 50
WM 2019 S. 1884 Nr. 40
QAAAH-30798

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