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LSG Bayern Urteil v. - L 9 AL 207/15

Im vorliegenden Berufungsverfahren wendet sich der Kläger gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (ALG) für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2006 und gegen die Anordnung der Erstattung von Leistungen sowie von Versicherungsbeiträgen.

Fundstelle(n):
UAAAH-30976

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