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LSG Hessen Urteil v. - L 4 SO 31/18

Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) für den Zeitraum Februar 2011 bis Oktober 2011, konkret um die Verfassungsmäßigkeit der Regelsatzfestsetzung für diese Zeit.

Fundstelle(n):
JAAAH-31032

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