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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AL 33/15

Die Klägerin, ein privates Arbeitsvermittlungsunternehmen, begehrt vom Beklagten die Zahlung einer Vermittlungsvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR.

Fundstelle(n):
AAAAH-31087

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